AGB – EsenTrans Umzüge – Würzburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

2. Zusatzleistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus.
Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Sammeltransport

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

4. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

5. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

6. Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

7. Handwerker- und Umzugshelfervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker oder Umzugshelfer haftet der Möbelspediteur ausschließlich nicht.

8. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten (auch an EDV) berechtigt.

Sind entsprechende Arbeiten vertraglich vereinbart, gilt:

  • Ein Verlege-/Anschlussplan aller Leitungen (Elektro, Wasser, Gas) muss dem Monteur übergeben werden.

  • Liegt kein Plan vor, geht die Haftung für Schäden und Drittschäden auf den Auftraggeber über.

  • Nach Installation von Geräten (z. B. Waschmaschine, Spüle, Spülmaschine, Gasherd) muss der Auftraggeber eine sofortige Funktionsprüfung durchführen. Unterbleibt diese, geht die Haftung auf den Auftraggeber über.

  • Installationsmaterialien sind vom Auftraggeber bereitzustellen, dieser haftet für Auswahl und Folgen bei Fehlmaterial.

  • Bauliche Mängel, die eine fachgerechte Durchführung verhindern, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist nur mit fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen zulässig.

10. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen verpflichtet, die ihm aus dem abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

11. Missverständnisse

Der Möbelspediteur haftet nicht für Missverständnisse, die durch mündliche oder nicht autorisierte Mitteilungen entstehen.

12. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes muss der Absender prüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
  • Inlandstransporte: Zahlung vor Beendigung der Entladung

  • Auslandstransporte: Zahlung vor Beginn der Verladung

Nichtzahlung berechtigt den Möbelspediteur zur Anhaltung oder Einlagerung des Umzugsguts (§ 419 HGB).

14. Nichteinhaltung Umzugstermin
  • Mitteilung 24 Werktage vorher: 33 % des Auftragswertes

  • Mitteilung 6 Werktage vorher: 66 %

  • Mitteilung ≤ 5 Tage vorher: 100 %

Der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden nachweisen.

15. Fremdleistungen

Nicht ausdrücklich vereinbarte Fremdleistungen (z. B. Güter über 100 kg, Kurierfahrten, Handwerksleistungen, Verpackungen) werden nach aktueller Preisliste gesondert berechnet.

16. Besondere Hinweise

Ist das gebuchte Fahrzeug defekt, darf der Möbelspediteur ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug stellen.
Ist kein Ersatz oder Ausweichtermin möglich, wird die Anzahlung erstattet.

17. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag (§ 415 HGB)
  • Der Absender kann jederzeit kündigen.

  • Der Frachtführer kann Fracht, Aufwendungen oder Fautfracht (1/3 der vereinbarten Fracht) verlangen.

  • Bei Gründen aus dem Risikobereich des Frachtführers entfällt dieser Anspruch.

  • Bereits verladenes Gut darf auf Kosten des Absenders entladen werden, außer die Gründe liegen beim Frachtführer → dann trägt er die Kosten.

18. Lagervertrag

Es gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).

19. Ladevolumen

Berechnung erfolgt nach Volumen, falls keine Stundenabrechnung vereinbart ist.
Änderungen im Volumen/Umfang/Entfernung können die Kosten beeinflussen.

20. Zahlungsbedingungen
  • Inland: Zahlung vor Entladung

  • Ausland: Zahlung vor Beladung

  • Arbeitgeber/Behörde: Frist 10 Tage nach Transportende

  • Privatkunden: Sofort bar bei Entladung

Zahlungsverzug tritt nach 10 Tagen ein. Zinsen werden nachgefordert.

21. Halteverbot

Der Kunde sorgt für ausreichend Parkfläche, falls kein Halteverbot eingerichtet ist.

22. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist die Niederlassung des Möbelspediteurs (bei Vollkaufleuten).
Für Privatkunden gilt dies nur, wenn kein Wohnsitz bekannt ist.

23. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

AGB – EsenTrans – 2025

Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451 g HGB


Anwendungsbereich

Die Haftung richtet sich nach HGB, auch bei Auslandstransporten und multimodalen Beförderungen.

Haftungsgrundsätze

Haftung besteht für Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung von Übernahme bis Ablieferung.

Haftungsausschluss

Keine Haftung bei unabwendbaren Ereignissen, die auch mit größter Sorgfalt nicht vermeidbar sind.

Haftungshöchstbetrag
  • Verlust/Beschädigung: 620 €/m³ Laderaum

  • Lieferfristüberschreitung: 3-fache Fracht

  • Sonstige Schäden: ebenfalls max. 3-facher Betrag

Besondere Haftungsausschlussgründe

Keine Haftung z. B. bei:

  • Edelmetallen, Schmuck, Wertpapieren

  • ungenügender Verpackung/Kennzeichnung

  • Be- und Entladen durch den Absender

  • Beförderung lebender Tiere/Pflanzen

  • mangelhafter Beschaffenheit des Umzugsguts

Wertersatz

Ersatz des Wertes zum Ort/Zeitpunkt der Übernahme.

Außervertragliche Ansprüche

Haftungsgrenzen gelten auch außerhalb des Vertrages.

Wegfall der Begrenzungen

Nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Haftung der Leute

Gilt auch für Mitarbeiter und ausführende Möbelspediteure.

Haftungsvereinbarung / Versicherung

Es besteht die Möglichkeit einer erweiterten Haftung oder separaten Transportversicherung.

Schadensanzeige
  • Sichtbare Schäden: sofort dokumentieren und spätestens am Folgetag melden.

  • Verdeckte Schäden: innerhalb von 14 Tagen anzeigen.

  • Lieferfristüberschreitungen: innerhalb von 21 Tagen melden.

Gefährliches Umzugsgut

Gefährliche Güter (z. B. Benzin, Öle) sind rechtzeitig und genau anzugeben.

AGB – EsenTrans – 2025

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